Die Teilnahme an den Modulen der Berufssprachkurse ist für Sie kostenfrei. Nur wenn Sie bereits arbeiten und keine zusätzlichen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit erhalten, müssen Sie für die Teilnahme einen Beitrag leisten. Dieser beläuft sich auf 50 Prozent des
Kostensatzes, den die Sprachschule pro Teilnehmer/-in und Unterrichtseinheit erhält.
Die Zahlung des Kostenbeitrags kann durch Ihren Arbeitgeber erfolgen.
Fahrtkosten werden Ihnen erstattet, wenn Sie mehr als drei Kilometer (kürzester Fußweg) vom Kursort entfernt wohnen und Empfänger von Leistungen nach SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungen oder Berufsausbildungsbeihilfe nach § 56 SGB II sind.
Einen Berechtigungsschein erhalten Sie über das zuständige Jobcenter oder die Agentur für Arbeit, nach entsprechender Eignungsprüfung.
Wenn Sie bereits arbeiten, sich in der Ausbildung befinden oder ein Berufsanerkennungsverfahren durchlaufen kann der Berechtigungsschein über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgestellt werden.