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Finanzierung und Förderung

Finanzierung und Förderung

Allgemeine Informationen

Aus- und Weiterbildung kostet Geld. Es stellt sich deshalb zu Recht die Frage, wie Kurse oder komplette Ausbildungsgänge bezahlt werden sollen. Neben der steuerlichen Geltendmachung gibt es hierzu bundesweite und regionale Förderprogramme, über die man eine Ausbildung oder eine Weiterbildung bezuschussen oder komplett finanzieren kann.

Einen guten Überblick über die wichtigsten Fördermöglichkeiten erhalten Sie im Artikel "Weiterbildung finanzieren: diese Fördermittel gibts für Wissendurstige" der Stiftung WARENTEST vom 8. August 2018.  

 

Förderungsarten

Informationen über die Voraussetzungen zur Zahlung von Zuschüssen und Leistungen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung erhalten Sie in der Dienststelle der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Ihr Betrieb liegt. Bitte bedenken Sie, dass die Zuschüsse vor Beginn der Maßnahme beantragt werden müssen! Ausführliche Informationen unter www.arbeitsagentur.de

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) fördert die öffentliche Hand die berufliche Eingliederung von Arbeitslosen. Nähere Informationen über Ihre Fördermöglichkeiten erhalten Sie von Ihrer Vermittlungs- und Beratungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Bildungsgutschein erhalten. Lösen Sie diesen bei einem Bildungsträger ein, können Sie kostenlos an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen. Inwiefern Sie die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein erfüllen, entscheidet die örtliche Agentur für Arbeit. Wir beraten Sie gerne!

Ausführliche Informationen unter www.arbeitsagentur.de

Information der BA zum Bildungsgutschein

Die Bundesregierung möchte die Bereitschaft ihrer Bürger unterstützen, durch private Investitionen in die berufliche Weiterbildung Vorsorge für eine erfolgreiche Beschäftigungsbiographie zu treffen. Zu diesem Zwecke führte sie eine "Bildungsprämie" ein. Ein Kostenzuschuss bis zu 500,00 Euro ist möglich.

Ausführliche Informationen zur Bildungsprämie unter www.bildungspraemie.info

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, auch Meister-BaföG genannt) soll zu mehr Chancengleichheit zwischen akademischer und beruflicher Bildung führen. Hierbei werden Weiterbildungen für den Personenkreis in Industrie, Handel, Dienstleistung und Handwerk als förderungswürdig erschlossen.

Der einkommensunabhängige maximale Maßnahmezuschuss  (Förderung der Lehrgangskosten) beträgt 15.000 Euro. Der Zuschussanteil beträgt 40 Prozent. Antrags- und Bewilligungsverfahren übernimmt die nach Landesrecht zuständige Behörde (in der Regel sind dies die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Antragstellers).

Weitere Informationen zum Meister-BAföG

Die Bundesagentur für Arbeit bietet über das Programm WeGebAU insbesondere älteren Beschäftigten und jüngeren Erwerbspersonen ohne Berufsabschluss finanzielle Unterstützung bei der Aufnahme einer qualifizierenden Weiterbildung an, so dass sie den steigenden beruflichen Anforderungen besser gewachsen sind. Der Arbeitgeber erhält einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für den Zeitraum, in dem sich der Arbeitnehmer im Programm WeGebAU qualifiziert.

Wir entwickeln passgenaue Konzepte für Sie. Erkundigen Sie sich bei uns!

Ausführliche Informationen unter www.arbeitsagentur.de

Für Schüler*innen an den DAA-Fachschulen im Gesundheitsbereich gilt das vom Einkommen der Eltern abhängige Schüler*innen-BAföG. Das BAföG für Schüler*innen muss nicht zurückgezahlt werden. BAföG kann im Einzelfall auch über das 30. Lebensjahr hinaus gewährt werden.

 

Weitere Informationen zum BAföG:

www.bafoeg-rechner.de

www.das-neue-bafoeg.de

Infoline 0800 | 2 23 63 41 (gebührenfrei)

Die Bundesregierung bietet den Schülerinnen und Schülern an der DAA-Fachschulen in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (bei einer dreijährigen Berufsausbildung: ab dem zweiten Ausbildungsjahr) die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit – auch zusätzlich zum BAföG! – in Anspruch zu nehmen. Gefördert werden nur Vollzeitausbildungen und Vollzeitstudiengänge. Die Förderung in Höhe von bis zu € 7.200 erfolgt maximal bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres.

 

Weitere Informationen zum Bildungskredit:

www.bildungskredit.de

Infoline 0800 | 2 23 63 41 (gebührenfrei)

Zeitsoldaten*innen werden nach dem Soldatenversorgungsgesetz durch den Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr gefördert. Je nach gesetzlichem Anspruch stehen Soldatinnen und Soldaten während oder nach der Dienstzeit externe Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Verfügung. Dazu zählen u.a. Berufsorientierungsseminare, Sprach- und Computerkurse, (Berufs-) Schulabschlüsse, Aufstiegsfortbildungen und vieles mehr.