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DAA Albstadt | Integrationskurse (BAMF)

Integrationskurse (BAMF)

Sprechen Sie Deutsch?

Hier finden Sie aktuelle Informationen über Zulassungsvoraussetzungen, Inhalte, Lehrgangsdaten und Ansprechpartner der Integrationskurse (BAMF) bei der DAA Albstadt im Kreis Zollernalb-Sigmaringen.

Die deutsche Sprache brauchen Sie im alltäglichen Leben genauso wie bei der Arbeit. Ohne die deutsche Sprache ist es fast unmöglich, einen qualifizierten Arbeitsplatz zu erlangen. Die Integration in das Leben hier in Deutschland ist ebenfalls nur möglich, wenn Sie sich auf Deutsch verständigen können. Die DAA Zollernalb-Sigmaringen führt deshalb im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Integrationskurse durch.

Grundsätzlich können folgende Personen an einem Integrationskurs teilnehmen:

  • Ausländer mit Aufenthaltstitel
  • Deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund
  • EU-Bürger
  • Spätaussiedler
  • Geflüchtete aus Syrien, Irak, Iran, Eritrea und Somalia

Die allgemeinen Integrationskurse bestehen aus einem Sprachkurs (600 Unterrichtseinheiten) und einem Orientierungskurs (100 Unterrichtseinheiten). Der Sprachkurs Der Sprachkurs besteht aus einem Basissprachkurs und einem Aufbausprachkurs. Im Sprachkurs werden wichtige Themen aus dem täglichen Leben behandelt, zum Beispiel:

  • Einkaufen und Wohnen
  • Arbeit und Beruf
  • Betreuung und Kindererziehung
  • Freizeit und soziale Kontakte
  • Medien und Mediennutzung

Den Integrationskurs schließen Sie mit einem Abschlusstest „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ A2-B1) ab. 

Im Anschluss an den Sprachkurs besuchen Sie den Orientierungskurs. Er dauert 100 Stunden. Im Orientierungskurs sprechen Sie über:

  • deutsche Geschichte und Kultur
  • Rechte und Pflichten in Deutschland
  • politische Zusammenhänge
  • Werte, die in Deutschland wichtig sind, zum Beispiel Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung 

Den Orientierungskurs schließen Sie mit einem Abschlusstest „Leben in Deutschland“ (LiD) ab.

Die Anmeldung müssen persönlich erfolgen. Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihren Ausweis mit. Vor Beginn des Integrationskurses wird ein Einstufungstest durchgeführt. Das Ergebnis hilft zu entscheiden, mit welchem Kursabschnitt Sie beginnen sollten und ob ein spezieller Integrationskurs sinnvoll wäre. Wenn Sie regelmäßig am Unterricht teilgenommen, das volle Stundenkontingent des Integrationskurses ausgeschöpft, aber in der Sprachprüfung des Abschlusstests das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben, können Sie einen Antrag auf einmalige Wiederholung von 300 Unterrichtsstunden stellen.

Eine Kursstunde wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit 4,40 Euro je Teilnehmer vergütet. Die Teilnehmer beteiligen sich mit 2,20 Euro pro Unterrichtsstunde. Bei einem Stundenumfang von 700 Unterrichtseinheiten entsteht für den Teilnehmer ein Eigenbetrag in Höhe von 1540,00 Euro für die einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs. Arbeitslosengeld II- sowie Sozialhilfeempfänger können auf Antrag vom Kostenbeitrag befreit werden. Weitere Informationen finden Sie hier beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

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