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eine 1Ärztin

Spezialkurs Gesundheitsfachberufe (BAMF)

Anerkennung von beruflichen Abschlüssen im Rahmen der berufsbezogenenen Deutschsprachförderung

Dieser Spezialkurs hat den Ausbau der interkultureller Kompetenz sowie der Berufssprache zum Ziel. Dabei sind sowohl der objektive Sprachbedarf im Berufsleben als auch das subjektive Sprachbedürfnis zu berücksichtigen und in die curriculare Lernzielplanung einzubeziehen.

Fester Bestandteil des Kurses sind regelmäßige Reflexionsphasen, die eine Auseinandersetzung mit dem pflegerischen und therapeutischen Selbstverständnis ermöglichen.

Die Teilnehmenden eines Spezialkurses im Berufsfeld der Gesundheitsfachberufe sind zugewanderte Personen mit Deutsch als Zweitsprache, die 

  • über eine im Herkunftsland abgeschlossene Ausbildung der Krankenpflege, Altenpflege, Kinderkrankenpflege oder Entbindungspflege verfügen,
  • ihre Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 (GER), zum Beispiel durch eine von der Association of Language Testers in Europe (ALTE) akkreditierte Institution angebotene Prüfung (Goethe-Institut, telc, TestDaF), nachweisen können,
  • im Rahmen der Anerkennung ihres Berufes beabsichtigen, bei den jeweiligen Landesbehörden einen Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses zu stellen oder dies bereits getan haben,
  • die Aufnahme einer Tätigkeit als Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Entbindungspfleger*in anstreben oder 
  • bereits als Pflegehelfer*in bzw. Assistenz in einem Gesundheitsberuf beschäftigt sind und/oder
  • sich derzeit in einer Anpassungsmaßnahme oder in einer Vorbereitungsmaßnahme auf eine Kenntnisprüfung (Gesundheits- und Krankenpflege, Physiotherapie, Entbindungspflege) befinden und sprachliche Unterstützung für einen erfolgreichen Abschluss benötigen.

Voraussetzung für eine Teilnahme am Spezialkurs "Gesundheitsfachberufe" sind Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1. Vor der Kursaufnahme erfolgt ein Einstufungstest nach DeuFöV § 8 Abs. 1, der eine Einschätzung der allgemein-sprachlichen und ggf. berufsfeldübergreifenden Sprachkenntnisse ermöglicht, sofern die oder der Teilnehmende über kein B1-Zertifikat oder über ein B1-Zertifikat verfügt,
das älter als sechs Monate ist.

  • Aufnahmegespräch, Dokumentation
  • Behandlungsplan, Pflegeplan
  • Patientenedukation, Anleiten, Instruieren, Aufklären, Informieren
  • Betreuen, Begleiten, Beraten
  • Berichten, Übergabegespräche, Fallbesprechungen

Die Teilnahme an den Berufssprachkursen ist für Sie kostenfrei. Nur wenn Sie bereits arbeiten und keine zusätzlichen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit erhalten, müssen Sie für die Teilnahme einen Beitrag leisten. Dieser beläuft sich auf 50 %
des Kostensatzes (2,30 € / pro Unterrichtseinheit).

Die Zahlung des Kostenbeitrags kann durch Ihren Arbeitgeber erfolgen. Fahrkosten werden Ihnen erstattet, wenn Sie mehr als drei Kilometer (kürzester Fußweg) vom Kursort entfernt wohnen und Empfänger von Leistungen nach SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungen oder Berufsausbildungsbeihilfe nach § 56 SGB II sind.

Nach entsprechender Eignungsprüfung, können Sie über das zuständige Jobcenter oder die Agentur für Arbeit einen Berechtigungsschein erhalten. Wenn Sie bereits arbeiten, sich in der Ausbildung befinden oder ein Berufsanerkennungsverfahren durchlaufen, kann der Berechtigungsschein über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgestellt werden.

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